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Kleinbetragsrechnung: Wann ist ein Kassenbon gültig? (§33 UStDV)

Nicht jeder Kassenbon muss dieselben Angaben enthalten wie eine vollständige Rechnung. Bis zu einem Gesamtbetrag von 250 € gilt eine vereinfachte Regel — die Kleinbetragsrechnung nach §33 UStDV. Was das konkret bedeutet, und wo die Grenze in der Praxis liegt.

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Was ist eine Kleinbetragsrechnung?

Eine Kleinbetragsrechnung ist ein Beleg, dessen Gesamtbetrag 250 € brutto nicht übersteigt. Für diese Belege reichen fünf Pflichtangaben, statt der vollständigen Liste nach §14 UStG:

Ein normaler Kassenbon vom Baumarkt erfüllt diese fünf Punkte in aller Regel automatisch — das ist genau der Grund, warum ein einfacher Kassenbon für den Vorsteuerabzug ausreicht, ohne dass der Baumarkt dir eine gesonderte Rechnung ausstellen muss.

Was NICHT nötig ist, im Unterschied zur vollständigen Rechnung

Bei einer Kleinbetragsrechnung musst du auf Folgendes verzichten können: Name und Anschrift des Rechnungsempfängers (also deiner Firma), eine fortlaufende Rechnungsnummer, und die Steuernummer bzw. USt-IdNr. des leistenden Unternehmens. Das ist der eigentliche Vereinfachungseffekt der Regelung.

Was passiert über 250 €?

Überschreitet der Bruttobetrag 250 €, gelten die vollständigen Anforderungen nach §14 UStG — inklusive Rechnungsempfänger und Rechnungsnummer. Ein einfacher Kassenbon reicht dann grundsätzlich nicht mehr für den Vorsteuerabzug; du benötigst eine echte Rechnung, die der Baumarkt auf Nachfrage an der Information oder Kasse ausstellt.

Warum das für die E-Rechnungspflicht relevant ist

Kleinbetragsrechnungen sind zusätzlich von der Pflicht ausgenommen, im strukturierten E-Rechnungsformat ausgestellt zu werden (§33 UStDV) — das gilt auch nach dem vollständigen Inkrafttreten der E-Rechnungspflicht 2028 weiter. Mehr dazu in unserem Artikel zur E-Rechnung-Pflicht für Handwerker.

Weiterführende Artikel

FAQ

Was mache ich, wenn ein Baumarkt-Beleg knapp über 250 € liegt und keine Rechnungsnummer hat?

Frage an der Kasse oder Information nach einer vollständigen Rechnung — die meisten Baumärkte stellen sie auf Nachfrage sofort aus, oft über einen Beleg-Nachdruck mit vollständigen Angaben.

Zählt der Bruttobetrag pro Position oder pro Kassenbon?

Pro Beleg insgesamt. Ein Kassenbon mit mehreren Artikeln, die zusammen 250 € überschreiten, fällt als Ganzes aus der Kleinbetragsregel heraus — auch wenn jede einzelne Position darunter liegt.

Wird ein Beleg ohne Steuersatz-Angabe trotzdem für den Vorsteuerabzug akzeptiert?

Grundsätzlich nein — der Steuersatz (oder ein Hinweis auf Steuerbefreiung) gehört zu den fünf Pflichtangaben. Ein Beleg, der ihn nicht ausweist, ist für den Vorsteuerabzug angreifbar, auch wenn er unter 250 € liegt.

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