Ein Hausmeisterservice hat einen anderen Ausgabenmix als ein klassischer Handwerksbetrieb — mehr Verbrauchsmaterial, mehr kleine Werkzeuge, oft ein eigenes Fahrzeug für mehrere Objekte am Tag. Die wichtigsten absetzbaren Kategorien im Überblick.
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Reinigungsmittel, Streusalz, Müllsäcke und ähnliches Verbrauchsmaterial werden als laufender Betriebsaufwand sofort in voller Höhe abgesetzt — unabhängig vom Preis, da es sich nicht um Anlagevermögen handelt.
Kleinere Geräte wie ein Rasenmäher, Hochdruckreiniger oder Werkzeugset fallen häufig unter die GWG-Regelung, wenn der Nettopreis unter 800 € liegt (siehe unseren Artikel zur GWG-Grenze) — dann sofort absetzbar statt über Jahre abgeschrieben.
Da ein Hausmeisterservice typischerweise mehrere Objekte an einem Tag anfährt, sind Fahrzeugkosten (Kraftstoff, Wartung, ggf. anteilige Leasingrate) ein wesentlicher Ausgabenposten — bei gemischter privater/betrieblicher Nutzung gilt es, den betrieblichen Anteil sauber zu dokumentieren, etwa über ein Fahrtenbuch.
Schneeschieber, Streugutbehälter und ähnliche saisonale Ausrüstung fallen je nach Preis ebenfalls unter die GWG-Regel oder werden als Verbrauchsmaterial (Streugut selbst) direkt abgesetzt.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung, die z. B. Schäden bei Reinigungs- oder Winterdienstarbeiten abdeckt, ist als Betriebsausgabe absetzbar.
Nur bei ausschließlich betrieblicher Nutzung. Bei gemischter Nutzung wird üblicherweise der betriebliche Anteil ermittelt, z. B. über ein Fahrtenbuch oder die 1%-Regelung — dein Steuerberater kann die für dich günstigere Methode einschätzen.
Typische Arbeitsschutzkleidung (z. B. Sicherheitsschuhe, Warnweste) ist absetzbar. Normale Kleidung, die auch privat getragen werden könnte, in der Regel nicht — auch wenn sie überwiegend bei der Arbeit genutzt wird.
Kosten, die durch eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt sind, können je nach Fall als Betriebsausgabe relevant werden — hier lohnt sich eine Einzelfallprüfung mit dem Steuerberater.