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Welche Ausgaben kann ein Hausmeisterservice absetzen?

Ein Hausmeisterservice hat einen anderen Ausgabenmix als ein klassischer Handwerksbetrieb — mehr Verbrauchsmaterial, mehr kleine Werkzeuge, oft ein eigenes Fahrzeug für mehrere Objekte am Tag. Die wichtigsten absetzbaren Kategorien im Überblick.

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Verbrauchsmaterial und Reinigungsmittel

Reinigungsmittel, Streusalz, Müllsäcke und ähnliches Verbrauchsmaterial werden als laufender Betriebsaufwand sofort in voller Höhe abgesetzt — unabhängig vom Preis, da es sich nicht um Anlagevermögen handelt.

Werkzeug und Geräte

Kleinere Geräte wie ein Rasenmäher, Hochdruckreiniger oder Werkzeugset fallen häufig unter die GWG-Regelung, wenn der Nettopreis unter 800 € liegt (siehe unseren Artikel zur GWG-Grenze) — dann sofort absetzbar statt über Jahre abgeschrieben.

Fahrzeug- und Kraftstoffkosten

Da ein Hausmeisterservice typischerweise mehrere Objekte an einem Tag anfährt, sind Fahrzeugkosten (Kraftstoff, Wartung, ggf. anteilige Leasingrate) ein wesentlicher Ausgabenposten — bei gemischter privater/betrieblicher Nutzung gilt es, den betrieblichen Anteil sauber zu dokumentieren, etwa über ein Fahrtenbuch.

Winterdienst-Ausrüstung

Schneeschieber, Streugutbehälter und ähnliche saisonale Ausrüstung fallen je nach Preis ebenfalls unter die GWG-Regel oder werden als Verbrauchsmaterial (Streugut selbst) direkt abgesetzt.

Versicherungen

Eine Betriebshaftpflichtversicherung, die z. B. Schäden bei Reinigungs- oder Winterdienstarbeiten abdeckt, ist als Betriebsausgabe absetzbar.

Weiterführende Artikel

FAQ

Kann ich mein Fahrzeug vollständig absetzen?

Nur bei ausschließlich betrieblicher Nutzung. Bei gemischter Nutzung wird üblicherweise der betriebliche Anteil ermittelt, z. B. über ein Fahrtenbuch oder die 1%-Regelung — dein Steuerberater kann die für dich günstigere Methode einschätzen.

Zählt Arbeitskleidung als Betriebsausgabe?

Typische Arbeitsschutzkleidung (z. B. Sicherheitsschuhe, Warnweste) ist absetzbar. Normale Kleidung, die auch privat getragen werden könnte, in der Regel nicht — auch wenn sie überwiegend bei der Arbeit genutzt wird.

Was, wenn bei der Arbeit ein Schaden bei einem Kunden entsteht?

Kosten, die durch eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt sind, können je nach Fall als Betriebsausgabe relevant werden — hier lohnt sich eine Einzelfallprüfung mit dem Steuerberater.

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