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Die 800-Euro-GWG-Grenze bei Baumarkt-Belegen erklärt

Ein neuer Akkuschrauber für 340 € — sofort komplett als Betriebsausgabe absetzen, oder über mehrere Jahre abschreiben? Die GWG-Regelung (§6 Abs. 2 EStG) gibt darauf eine klare Antwort, solange der Preis unter der richtigen Grenze liegt.

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Was ein GWG ist, und wo die Grenze liegt

Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) ist ein selbstständig nutzbares Anlagegut, dessen Anschaffungskosten 800 € netto nicht übersteigen (§6 Abs. 2 EStG). Liegt der Preis darunter, darf der volle Betrag im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgabe gebucht werden — statt ihn über die Nutzungsdauer verteilt abzuschreiben (AfA).

Netto, nicht brutto — der Punkt, an dem es oft schiefgeht

Die 800-€-Grenze bezieht sich auf den Nettobetrag, also ohne die 19% Umsatzsteuer — vorausgesetzt, du bist vorsteuerabzugsberechtigt. Ein Werkzeug für 950 € brutto liegt netto bei rund 798,32 € und fällt damit noch knapp unter die Grenze. Wer als Kleinunternehmer keinen Vorsteuerabzug hat, muss stattdessen den Bruttobetrag als Bezugsgröße heranziehen.

Was passiert über 800 €?

Liegt der Nettopreis über der Grenze, muss die Anschaffung planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden (Anlagevermögen, AfA) statt sofort in voller Höhe als Aufwand zu erscheinen — steuerlich verteilt sich der Effekt dann über mehrere Jahre.

Wie dieses Tool damit umgeht

Beim Scannen eines Baumarkt-Belegs erkennt das Tool automatisch, wenn eine Position wie Werkzeug, Maschine oder Elektronik unter der 800-€-Netto-Grenze liegt, und bucht sie direkt auf das passende GWG-Konto (SKR03: 4855) statt auf ein allgemeines Warenkonto.

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FAQ

Zählt die Grenze pro Artikel oder pro gesamtem Kassenbon?

Pro einzelnem, selbstständig nutzbarem Wirtschaftsgut — nicht pro Kassenbon. Kaufst du an einem Tag zwei Werkzeuge für je 500 € auf einem Bon, bleibt jedes einzeln unter der Grenze, auch wenn die Summe 800 € übersteigt.

Gilt die GWG-Regel auch für Verbrauchsmaterial wie Schrauben oder Dübel?

Nein — GWG betrifft nur selbstständig nutzbare Anlagegüter (Werkzeuge, Geräte, Maschinen). Verbrauchsmaterial wird ohnehin sofort als laufender Materialaufwand gebucht, unabhängig vom Preis.

Was, wenn ich als Kleinunternehmer keinen Vorsteuerabzug habe?

Dann ist für dich der Bruttobetrag (inkl. USt) die relevante Vergleichsgröße zur 800-€-Grenze, da du die Umsatzsteuer ohnehin nicht separat abziehen kannst.

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